Impressum

RA Mag. Diether Pfannhauser 
Lindengasse 26 | 1070 Vienna

01 890 19 29
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third-party funds: IBAN: AT28 1700 001 3700 0555

Bar Association:  Rechtsanwaltskammer Wien www.rakwien.at
Profession: attorney

Austrian bar rules: Rechtsanwaltsordnung (RAO), Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes (RL-BA), Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG), Allgemeine Honorar-Kriterien (AHK), Disziplinarstatut (DSt), available via www.rechtsanwaelte.at

Website-Design: The Gentlemen Creatives GmbH, 
Hainburger Straße 20/15, 1030 Vienna
www.thegentlemencreatives.com

Photo: 
Ing Markus Bacher, MBA
Erzherzog Karl Straße 250/10/13 | 1220 Vienna
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1. Personal data and data processing purposes 
We process your personal data in reliance on our engagement, thus based on the contractual relationship between us. Of course, you are entitled to object to any further processing of your data for the optimisation of our contact management at any time. If you exercise your right to object, we ask you to give us the reasons for doing so. If you send us a reasoned notice of objection, we will examine the facts and either cease or adjust the processing operations or inform you of compelling and legitimate reasons why it is necessary to continue the data processing operations.

Furthermore, we process your personal data in reliance on any other legal basis in accordance with GDPR and in compliance with data protection and civil law provisions. We collect only personal data, which is necessary in order to carry out and execute our legal services, or data which you have provided to us on a voluntary basis. Please note that under certain circumstances, we might abstain from accepting an engagement if you fail to provide, or provide incomplete personal data which is necessary to execute and implement our legal services. 
Personal data means any information containing details of personal or material circumstances such as name, address, e-mail address, phone number, date of birth, age, sex, social security number, video recordings, photos, voice recordings of individuals, and biometric data such as fingerprints. Personal data can also include special categories of data such as health data or data relating to criminal proceedings. 

2. Your rights in connection with your personal data 
As a client or generally as a data subject according to GDPR, and subject to the attorney-client privilege, you have the right to information on your stored personal data, on their origin and recipients, the duration of storage, and the purpose of data processing. If we process inaccurate or incomplete personal data, you have the right to rectification or completion of such data. 
You may also request us to erase data, which have been processed unlawfully. Please note that you may exercise this right only in respect of inaccurate, incomplete or unlawfully processed data. 

If it is unclear whether your personal data is inaccurate, incomplete, or unlawfully processed, you may request us to limit the processing of your data until this issue has been resolved. 
As indicated in Section 2, you have the right to object to the processing of your personal data if we have a legitimate interest in such data processing. If you exercise your right to object, we ask you to give the reasons for doing so.  Please note that these rights complement each other; you can therefore request us only to either rectify or complete, or erase your data. In certain cases, you also have the right to receive your personal data processed by us in a machine-readable format of our choice, or to instruct us to transmit such data directly to a third party of your choice; in this context, data portability must not be precluded by unreasonable efforts or legal or other obligations or requirements of confidentiality. 

We ask that you notify us of any change in your personal data. 

Despite our best efforts to guarantee the protection and integrity of your data, we cannot fully rule out that disagreements will arise on the nature of the use of your data. If you consider that we are unlawfully using your data, you may lodge a complaint with the Austrian Data Protection Authority. However, we hope that you will contact us first and we can address and dispel any doubts you may have. 
 
3. Data security 
We have taken appropriate organisational and technical measures to ensure the protection of your personal data in particular against unauthorised, unlawful or accidental access, processing, loss, use and tampering. 

In spite of our efforts of ensuring an appropriately high standard of diligence requirements at all times, it cannot be ruled out that information you have provided via the internet will be accessed or used by other persons. 

Please note that we can therefore not assume any liability whatsoever for the disclosure of information due to errors in the data transfer and/or unauthorised access by third parties not caused by us (e.g. hacking of e-mail accounts, telephone, or interception of fax messages). 

4. Use of data 
When concluding a client-attorney relationship or a contractual relationship with us, you will disclose your (or your relatives', co-workers' or other third parties') personal data and business or trade secrets. In all these cases, we generally assume that you are authorised to disclose this data. We use your data and data of third parties nominated by you, only to the extent this is necessary for the proper establishment and processing of our mandate or contractual relationship with you. 

We will not process data made available for purposes other than those covered by your consent or otherwise by a provision in accordance with GDPR, except for the use for statistical purposes, provided that data made available was anonymised.

5. Transfer of data to third parties
The execution of your mandate may require us to transfer your data to third parties (e.g. to your opponent, to substitute lawyers, to insurance companies and service providers we may use and to which we provide data, etc.), and to courts or authorities. Also, an international issue arising in connection with a mandate may require us to exchange data with other law offices. Data will be transferred only in reliance on data protection laws and in particular to execute your mandate or based on your prior consent. 

Furthermore, we would like to inform you that information relating to the specific circumstances of your case may regularly be sourced from third parties (e.g. search engines, social networks, your company website) in connection with our legal services. We may also have to disclose your personal data to courts or authorities on request. However, in all these cases, we will always ensure that we comply with legal regulations and protect your data.

Some of the above recipients of your personal data are located abroad or outside the EU/EEA and process your personal data there. The level of data protection in other countries may not be exactly equal to the level of protection in Austria. We will ensure that the European level of data protection and the European data security standards are maintained. For this reason, we will transfer your personal data only to countries which the EU Commission decided have an appropriate level of data protection, or we will take measures to ensure that all recipients maintain an appropriate level of data protection; for this purpose we will conclude standard contractual clauses (2010/87/EC and/or 2004/915/EC). 

6. Notification of data incidents 
We aim to ensure that data incidents are detected at an early stage and immediately reported to you or to the competent supervisory authority, including the respective data categories concerned. 

7. Storage of data 
We will store data no longer than is necessary to fulfil our contractual or legal obligations and to defend liability claims, if any. 

8. Cookies 
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This data is not pooled with sources of personal data. We reserve the right to examine this data later on if there is solid evidence, which suggests unlawful use.  

10. Contact details 
The protection of your data is very important for us. Controller of all your personal data is:  

Rechtsanwalt Mag. Diether Pfannhauser
1070 Wien | Lindengasse 26
01/890 19 29
office@dp-law.at

Auftragsbedingungen

1. Anwendungsbereich

1.1. Die Auftragsbedingungen gelten für sämtliche Tätigkeiten und gerichtliche/behördliche wie außergerichtliche Vertretungshandlungen, die im Zuge eines zwischen dem Rechtsanwalt Mag. Diether Pfannhauser (im Folgenden vereinfachend „Rechtsanwalt“) und dem Mandanten bestehenden Vertragsverhältnisses (im Folgenden auch „Mandat“) vorgenommen werden.

1.2. Die Auftragsbedingungen gelten auch für neue Mandate, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird.

2. Auftrag und Vollmacht

2.1. Der Rechtsanwalt ist berechtigt und verpflichtet, den Mandanten in jenem Maß zu vertreten, als dies zur Erfüllung des Mandats notwendig und zweckdienlich ist. Ändert sich die Rechtslage nach dem Ende des Mandats, so ist der Rechtsanwalt nicht verpflichtet, den Mandanten auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgen hinzuweisen.

2.2. Der Mandant hat gegenüber dem Rechtsanwalt auf Verlangen eine schriftliche Vollmacht zu unterfertigen. Diese Vollmacht kann auf die Vornahme einzelner, genau bestimmter oder sämtlicher möglicher Rechtsgeschäfte bzw. Rechtshandlungen gerichtet sein.

3. Grundsätze der Vertretung

3.1. Der Rechtsanwalt hat die ihm anvertraute Vertretung gemäß dem Gesetz zu führen und die Rechte und Interessen des Mandanten gegenüber jedermann mit Eifer, Treue und Gewissenhaftigkeit zu vertreten.

3.2. Der Rechtsanwalt ist grundsätzlich berechtigt, seine Leistungen nach eigenem Ermessen vorzunehmen und alle Schritte zu ergreifen, insbesondere Angriffs- und Verteidigungsmittel in jeder Weise zu gebrauchen, solange dies dem Auftrag des Mandanten, seinem Gewissen oder dem Gesetz nicht widerspricht.

3.3. Erteilt der Mandant dem Rechtsanwalt eine Weisung, deren Befolgung mit auf Gesetz oder sonstigem Standesrecht (zB den „Richtlinien für die Berufsausübung der Rechtsanwälte“ [RL-BA] oder der Spruchpraxis der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter [OBDK]) beruhenden Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung des Rechtsanwaltes unvereinbar ist, hat der Rechtsanwalt die Weisung abzulehnen. Sind Weisungen aus Sicht des Rechtsanwaltes für den Mandanten unzweckmäßig oder sogar nachteilig, hat der Rechtsanwalt vor der Durchführung den Mandanten auf die möglicherweise nachteiligen Folgen hinzuweisen.

3.4. Bei Gefahr im Verzug ist der Rechtsanwalt berechtigt, auch eine vom erteilten Auftrag nicht ausdrücklich gedeckte oder eine einer erteilten Weisung entgegenstehende Handlung zu setzen oder zu unterlassen, wenn dies im Interesse des Mandanten dringend geboten erscheint.

4. Informations- und Mitwirkungspflichten des Mandanten

4.1. Nach Erteilung des Mandats ist der Mandant verpflichtet, dem Rechtsanwalt sämtliche Informationen und Tatsachen, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Mandats von Bedeutung sein könnten, unverzüglich mitzuteilen und alle erforderlichen Unterlagen und Beweismittel zugänglich zu machen. Der Rechtsanwalt ist berechtigt, die Richtigkeit der Informationen, Tatsachen, Urkunden, Unterlagen und Beweismittel anzunehmen, sofern deren Unrichtigkeit nicht offenkundig ist. Der Rechtsanwalt hat durch gezielte Befragung des Mandanten und/oder andere geeignete Mittel auf die Vollständigkeit des Sachverhaltes hinzuwirken. Betreffend die Richtigkeit ergänzender Informationen gilt der zweite Satz von Pkt.

4.2. Während aufrechten Mandats ist der Mandant verpflichtet, dem Rechtsanwalt alle geänderten oder neu eintretenden Umstände, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein könnten, unverzüglich nach Bekanntwerden derselben mitzuteilen.

5. Verschwiegenheitsverpflichtung, Interessenkollision

5.1. Der Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit über alle ihm anvertrauten Angelegenheiten und die ihm sonst in seiner beruflichen Eigenschaft bekanntgewordenen Tatsachen verpflichtet, deren Geheimhaltung im Interesse seines Mandanten gelegen ist.

5.2. Der Rechtsanwalt ist berechtigt, sämtliche Mitarbeiter im Rahmen der geltenden Gesetze und Richtlinien mit der Bearbeitung von Angelegenheiten zu beauftragen, soweit diese Mitarbeiter nachweislich über die Verpflichtung zur Verschwiegenheit belehrt worden sind.

5.3. Nur soweit dies zur Verfolgung von Ansprüchen des Rechtsanwaltes (insbesondere Ansprüchen auf Honorar des Rechtsanwaltes) oder zur Abwehr von Ansprüchen gegen den Rechtsanwalt (insbesondere Schadenersatzforderungen des Mandanten oder Dritter gegen den Rechtsanwalt) erforderlich ist, ist der Rechtsanwalt von der Verschwiegenheitspflicht entbunden.

5.4. Der Mandant kann den Rechtsanwalt jederzeit von der Verschwiegenheitsverpflichtung entbinden. Die Entbindung von der Verschwiegenheit durch seinen Mandanten enthebt den Rechtsanwalt nicht der Verpflichtung, zu prüfen, ob seine Aussage dem Interesse seines Mandanten entspricht.

5.5. Der Rechtsanwalt hat zu prüfen, ob durch die Ausführung eines Mandats die Gefahr eines Interessenkonflikts im Sinne der Bestimmungen der Rechtsanwaltsordnung besteht.

6. Berichtspflicht des Rechtsanwaltes

Der Rechtsanwalt hat den Mandanten über die von ihm vorgenommenen Handlungen im Zusammenhang mit dem Mandat in angemessenem Ausmaß mündlich oder schriftlich in Kenntnis zu setzen.

7. Unterbevollmächtigung und Substitution

Der Rechtsanwalt kann sich durch einen bei ihm in Verwendung stehenden Rechtsanwaltsanwärter oder einen anderen Rechtsanwalt oder dessen befugten Rechtsanwaltsanwärter vertreten lassen (Unterbevollmächtigung). Der Rechtsanwalt darf im Verhinderungsfalle den Auftrag oder einzelne Teilhandlungen an einen anderen Rechtsanwalt weitergeben (Substitution).

8. Honorar

8.1. Wenn keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde, hat der
Rechtsanwalt Anspruch auf ein angemessenes Honorar.

8.2. Auch bei Vereinbarung eines Pauschal- oder Zeithonorars gebührt dem Rechtsanwalt wenigstens der vom Gegner über dieses Honorar hinaus erstrittene Kostenersatzbetrag, soweit dieser einbringlich gemacht werden kann, ansonsten das vereinbarte Pauschal- oder Zeithonorar.

8.3. Zu dem dem Rechtsanwalt gebührenden/mit ihm vereinbarten Honorar sind die Umsatzsteuer im gesetzlichen Ausmaß, die erforderlichen und angemessenen Spesen (zB für Fahrtkosten, Telefon, Telefax, Kopien) sowie die im Namen des Mandanten entrichteten Barauslagen (zB Gerichtsgebühren) hinzuzurechnen.

8.4. Der Mandant nimmt zur Kenntnis, dass eine vom Rechtsanwalt vorgenommene, nicht ausdrücklich als bindend bezeichnete Schätzung über die Höhe des voraussichtlich anfallenden Honorars unverbindlich und nicht als verbindlicher Kostenvoranschlag (iSd § 5 Abs 2 KSchG) zu sehen ist, weil das Ausmaß der vom Anwalt zu erbringenden Leistungen ihrer Natur nach nicht verlässlich im voraus beurteilt werden kann.

8.5. Der Aufwand für die Abrechnung und Erstellung der Honorarnoten wird dem Mandanten nicht in Rechnung gestellt. Dies gilt jedoch nicht für den Aufwand, der durch die auf Wunsch des Mandanten durchgeführte Übersetzung von Leistungsverzeichnissen in eine andere Sprache als Deutsch entsteht. Verrechnet wird, sofern keine anderslautende Vereinbarung besteht, der Aufwand für auf Verlangen des Mandanten verfasste Briefe an den Wirtschaftsprüfer des Mandanten, in denen zB der Stand anhängiger Causen, eine Risikoeinschätzung für die Rückstellungsbildung und/oder der Stand der offenen Honorare zum Abschlussstichtag angeführt werden.

8.6. Der Rechtsanwalt ist zu jedem beliebigen Zeitpunkt, jedenfalls aber quartalsmäßig, berechtigt, Honorarnoten zu legen und Honorarvorschüsse zu verlangen.

8.7. Ist der Mandant Unternehmer, gilt eine dem Mandanten übermittelte und ordnungsgemäß aufgeschlüsselte Honorarnote als genehmigt, wenn und soweit der Mandant nicht binnen eines Monats (maßgebend ist der Eingang beim Rechtsanwalt) ab Erhalt schriftlich widerspricht.

8.8. Sofern der Mandant mit der Zahlung des gesamten oder eines Teiles des Honorars in Verzug gerät, hat er an den Rechtsanwalt Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe, mindestens aber in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Darüber hinausgehende gesetzliche Ansprüche (zB § 1333 ABGB) bleiben unberührt.

8.9. Sämtliche gerichtliche und behördliche Kosten (Barauslagen) und Spesen (zB wegen zugekaufter Fremdleistungen) können – nach Ermessen des Rechtsanwaltes – dem Mandanten zur direkten Begleichung übermittelt werden.

8.10. Bei Erteilung eines Auftrages durch mehrere Mandanten in einer Rechtssache haften diese solidarisch für alle daraus entstehenden Forderungen des Rechtsanwaltes.

8.11. Kostenersatzansprüche des Mandanten gegenüber dem Gegner werden hiermit in Höhe des Honoraranspruches des Rechtsanwaltes an diesen mit ihrer Entstehung abgetreten. Der Rechtsanwalt ist berechtigt, die Abtretung dem Gegner jederzeit mitzuteilen.

9. Haftung des Rechtsanwaltes

9.1. Die Haftung des Rechtsanwaltes für fehlerhafte Beratung oder Vertretung ist stets mit der durch die Haftpflichtversicherung gedeckten Versicherungssumme von derzeit EUR 3 Mio. betraglich beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt, wenn der Mandant Verbraucher ist, nur für den Fall leicht fahrlässiger Schadenszufügung.

9.2. Der gemäß Pkt 9.1. geltende Höchstbetrag umfasst alle gegen den Rechtsanwalt wegen fehlerhafter Beratung und/oder Vertretung bestehenden Ansprüche, wie insbesondere auf Schadenersatz und Preisminderung. Dieser Höchstbetrag umfasst nicht ANsprüche des Mandanten auf Rückforderung des an den Rechtsanwalt geleisteten Honorars. Allfällige Selbstbehalte verringern die Haftung nicht. Der gemäß Pkt 9.1. geltende Höchstbetrag bezieht sich auf einen Versicherungsfall. Bei Vorhandensein zweier oder mehrerer konkurrierender Geschädigter (Mandanten) ist der Höchstbetrag für jeden einzelnen Geschädigten nach dem
Verhältnis der betraglichen Höhe der Ansprüche zu kürzen.

9.3. Bei Beauftragung einer Rechtsanwaltsgesellschaft gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß Punkt 9.1. und 9.2. auch zugunsten aller für die Gesellschaft (als deren Gesellschafter, Geschäftsführer, angestellte Rechtsanwälte oder in sonstiger Funktion) tätigen Rechtsanwälte.

9.4. Der Rechtsanwalt haftet für mit Kenntnis des Mandanten im Rahmen der Leistungserbringung mit einzelnen Teilleistungen beauftragte Dritte (insbesondere externe Gutachter), die weder Dienstnehmer noch Gesellschafter sind, nur bei Auswahlverschulden.

9.5. Der Rechtsanwalt haftet nur gegenüber seinem Mandanten, nicht gegenüber Dritten. Der Mandant ist verpflichtet, Dritte, die aufgrund des Zutuns des Mandanten mit den Leistungen des Rechtsanwaltes in Berührung geraten, auf diesen Umstand ausdrücklich hinzuweisen.

9.6. Der Rechtsanwalt haftet für die Kenntnis ausländischen Rechts nur bei schriftlicher Vereinbarung oder wenn er sich erbötig gemacht hat, ausländisches Recht zu prüfen. EU-Recht gilt niemals als ausländisches Recht, wohl aber das Recht der Mitgliedstaaten.

10. Verjährung/Präklusion

Soweit nicht gesetzlich eine kürzere Verjährungs- oder Präklusivfrist gilt, verfallen sämtliche Ansprüche (falls der Mandant nicht Unternehmer iSd Konsumentenschutzgesetzes ist, jedoch nicht Gewährleistungsansprüche) gegen den Rechtsanwalt, wenn sie nicht vom Mandanten binnen sechs Monaten (falls der Mandant Unternehmer iSd Konsumentenschutzgesetzes ist) oder binnen eines Jahres (falls der Mandant nicht Unternehmer ist) ab dem Zeitpunkt, in dem der Mandant vom Schaden und der Person des Schädigers oder vom sonst anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt, gerichtlich geltend gemacht werden, längstens aber nach Ablauf von 5 Jahren nach dem schadenstiftenden (anspruchsbegründende) Verhalten (Verstoß).

11. Rechtsschutzversicherung des Mandanten

11.1. Verfügt der Mandant über eine Rechtsschutzversicherung, so hat er dies dem Rechtsanwalt unverzüglich bekanntzugeben und die erforderlichen Unterlagen (soweit verfügbar) vorzulegen. Der Rechtsanwalt ist aber unabhängig davon auch von sich aus verpflichtet, Informationen darüber einzuholen, ob und in welchem Umfang eine Rechtsschutzversicherung besteht und um rechtsschutzmäßige Deckung anzusuchen.

11.2. Die Bekanntgabe einer Rechtsschutzversicherung durch den Mandanten und die Erwirkung rechtsschutzmäßiger Deckung durch den Rechtsanwalt lässt den Honoraranspruch des Rechtsanwaltes gegenüber dem Mandanten unberührt und ist nicht als Einverständnis des Rechtsanwaltes anzusehen, sich mit dem von der Rechtsschutzversicherung Geleisteten als Honorar zufrieden zu geben. Der Rechtsanwalt hat den Mandanten darauf hinzuweisen.

11.3. Der Rechtsanwalt ist nicht verpflichtet, das Honorar von der Rechtsschutzversicherung direkt einzufordern, sondern kann das gesamte Entgelt vom Mandanten begehren.

12. Beendigung des Mandats

12.1. Das Mandat kann vom Rechtsanwalt oder vom Mandanten ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gründen jederzeit aufgelöst werden. Der Honoraranspruch des Rechtsanwaltes bleibt davon unberührt.

12.2. Im Falle der Auflösung durch den Mandanten oder den Rechtsanwalt hat dieser für die Dauer von 14 Tagen den Mandanten insoweit noch zu vertreten, als dies nötig ist, um den Mandanten vor Rechtsnachteilen zu schützen. Diese Pflicht besteht nicht, wenn der Mandant das Mandat widerruft und zum Ausdruck bringt, dass er eine weitere Tätigkeit des Rechtsanwaltes nicht wünscht.

13. Herausgabepflicht

13.1. Der Rechtsanwalt hat nach Beendigung des Auftragsverhältnisses auf Verlangen dem Mandanten Urkunden im Original zurückzustellen. Der Rechtsanwalt ist berechtigt, Kopien dieser Urkunden zu behalten.

13.2. Soweit der Mandant nach Ende des Mandats nochmals Schriftstücke (Kopien von Schriftstücken) verlangt, die er im Rahmen der Mandatsabwicklung bereits erhalten hat, sind die Kosten vom Mandanten zu tragen.

13.3. Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, die Akten für die Dauer von 5 Jahren ab Beendigung des Mandats aufzubewahren und in dieser Zeit dem Mandanten bei Bedarf Abschriften auszuhändigen. Für die Kostentragung gilt Punkt 13.2. Sofern für die Dauer der Aufbewahrungspflicht längere gesetzliche Fristen gelten, sind diese einzuhalten. Der Mandant stimmt der Vernichtung der Akten (auch von Originalurkunden) nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht zu.

14. Rechtswahl und Gerichtsstand

14.1. Die Auftragsbedingungen und das durch diese geregelte Mandatsverhältnis unterliegen materiellem österreichischem Recht.

14.2. Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem durch die Auftragsbedingungen geregelten Vertragsverhältnis, wozu auch Streitigkeiten über dessen Gültigkeit zählen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes am Sitz des Rechtsanwaltes vereinbart, soweit dem nicht zwingendes Recht entgegensteht. Der Rechtsanwalt ist jedoch berechtigt, Ansprüche gegen den Mandanten auch bei jedem anderen Gericht im In- oder Ausland einzubringen, in dessen Sprengel der Mandant seinen Sitz, Wohnsitz, eine Niederlassung oder Vermögen hat. Gegenüber Mandanten, die Verbraucher iSd Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) sind, gilt die Gerichtsstandregelung des § 14 KSchG. 

15. Schlussbestimmungen

15.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Auftragsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, sofern der Mandant nicht Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist.

15.2. Erklärungen des Rechtsanwaltes an den Mandanten gelten jedenfalls als zugegangen, wenn sie an die bei Mandatserteilung vom Mandanten bekanntgegebene oder die danach schriftlich mitgeteilte, geänderte Adresse versandt werden. Der Rechtsanwalt kann mit dem Mandanten aber – soweit nichts anderes vereinbart ist – in jeder ihm geeignet erscheinenden Weise korrespondieren. Nach diesen Auftragsbedingungen schriftlich abzugebende Erklärungen können – soweit nichts anderes bestimmt ist – auch mittels Telefax oder E-Mail abgegeben werden. Der Rechtsanwalt ist ohne anders lautende schriftliche Weisung des Mandanten berechtigt, den E-Mail-Verkehr mit dem Mandanten in nicht verschlüsselter Form
abzuwickeln. Der Mandant erklärt, über die damit verbundenen Risiken (insbesondere Zugang, Geheimhaltung, Veränderung von Nachrichten im Zuge der Übermittlung) informiert zu sein und in Kenntnis dieser Risiken zuzustimmen, dass der E-Mail-Verkehr nicht in verschlüsselter Form durchgeführt wird.

15.3. Der Mandant erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Rechtsanwalt die den Mandanten und/oder sein Unternehmen betreffenden personenbezogenen Daten insoweit verarbeitet, überlässt oder übermittelt (iSd Datenschutzgesetzes), als dies zur Erfüllung der dem Rechtsanwalt vom Mandanten übertragenen Aufgaben notwendig und zweckmäßig ist oder sich aus gesetzlichen oder standesrechtlichen Verpflichtungen des Rechtsanwaltes (zB. Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr etc.) ergibt.

15.4. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen oder des durch die Auftragsbedingungen geregelten Vertragsverhältnisses lässt die Gültigkeit der übrigen Vereinbarung unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame(n) Bestimmung(en) durch eine dieser im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahekommende Regelung zu ersetzen.